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Rechtssicheres, umweltverträgliches Stoffstrommanagement

Abfallmakler nach § 50 Abs. 1 Krw-/AbfG

Für gewerbliche Abfallerzeuger wird es zunehmend schwieriger, den optimalen Entsorgungsweg zu finden, um gewerbliche Abfälle ordnungsgemäß und gleichzeitig kostengünstig zu entsorgen.

Vor diesem Hintergrund sowie in Verbindung mit den Regelungen des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes - nach § 50 Abs. 1 Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte bietet die AMP ihren Kunden die gewerbliche Vermittlung von Abfällen an.

Die AMP berät Unternehmen in allen Entsorgungsfragen, vermittelt Entsorgungswege und koordiniert Abfallströme. So wird sichergestellt, dass ihre Abfälle rechtssicher sowie umweltverträglich entsorgt bzw. verwertet werden können.

Profis ranlassen - zahlt sich aus

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