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Standplatzkonzepte

Entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften (Landkreis, Kommune) bzw. Zweckabfallverbände legen in Abfallsatzungen Anforderungen an die Standplätze von Restmüll- und Wertstoffbehältern fest. Jeder Anschlusspflichtige hat seinen Standplatz auf dem angeschlossenen Grundstück an einer geeigneten Stelle auf seine Kosten auf die vorgegebene Weise einzurichten und zu unterhalten.

Die AMP-Gruppe berät Anschlusspflichtige hierbei und entwickelt individuelle Abfallbehälterstandplätze mit dem Ziel, die anfallenden Investitionen effektiv einzusetzen. Hierdurch können schon im Vorfeld Entsorgungskosten minimiert und negative Effekte wie Mülltourismus verhindert werden.

Profis ranlassen - zahlt sich aus

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 AMP
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